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Die Bundesregierung will den Ausbau der Elektromobilität weiter beschleunigen – und legte im Herbst mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ neue Schwerpunkte für Wohngebäude und Quartiere vor. Ziel ist es, Hürden beim Einbau von Ladepunkten in Mehrparteienhäusern zu beseitigen und Investitionen in die private Ladeinfrastruktur deutlich zu erleichtern. Denn der wichtigste Anwendungsfall für E-Mobilität liegt laut Bundesministerium für Verkehr (BMV) im privaten Bereich, dem Laden von E-Fahrzeugen zu Hause.
Oft scheitert die praktische Umsetzung an fehlenden Lademöglichkeiten oder komplexen Abstimmungen in Eigentümergemeinschaften. Das BMV will hier Abhilfe schaffen und die Errichtung von Ladepunkten künftig finanziell unterstützen. Die genauen Förderkonditionen sollen Anfang 2026 vorliegen, vorbehaltlich ausreichender Haushaltsmittel.
Der Entwurf des Masterplans greift zentrale Forderungen des VDIV Deutschland auf. Positiv bewertet wird insbesondere, dass künftig nicht mehr allein die Anzahl der Ladepunkte entscheidend ist, sondern auch die Gesamtleistung. Dadurch kann die verfügbare Stromkapazität flexibler genutzt werden. So wird es möglich, an stark frequentierten Standorten weniger, aber leistungsstärkere Schnellladepunkte zu installieren – ein Plus für Effizienz und Nutzerfreundlichkeit. Darüber hinaus sollen Ladeinfrastrukturen weiterhin gebündelt geplant werden dürfen. Diese sogenannten Pooling-Lösungen – etwa für mehrere Gebäude oder ganze Quartiere – bieten Eigentümern und Investoren Planungssicherheit und helfen, Kosten zu senken.
Für Eigentümer und Immobilienverwaltungen rücken mit dem Masterplan auch praktische Fragen stärker in den Fokus. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat dazu den Leitfaden „Einfach laden an Mehrparteienhäusern“ veröffentlicht. Er erläutert Schritt für Schritt die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladepunkten in Mehrfamilienhäusern.
Neben der rechtlichen Basis – insbesondere durch Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) – widmet sich der Leitfaden der Bedeutung eines fundierten technischen Verständnisses: Verwalter müssten über Kenntnisse der Grundprinzipien von Netzanschlüssen, Lastmanagement und Abrechnungssystemen verfügen, um Eigentümer qualifiziert beraten und Ausschreibungen sachgerecht begleiten zu können.
Die Investition in Ladeinfrastruktur bringt Eigentümern gleich mehrere Vorteile: Sie steigert den Immobilienwert, erhöht die Attraktivität der Objekte und senkt langfristig Betriebskosten. Besonders wirtschaftlich wird es, wenn Eigentümergemeinschaften Ladepunkte gemeinsam planen und installieren – so lassen sich Installationskosten und Netzanschlussgebühren teilen. Die technische Lebensdauer einer intelligent geplanten Anlage beträgt mehr als 20 Jahre.
Ab Mai 2026 wird die Installation von Ladeinfrastruktur in Neubauten und bei größeren Sanierungen ohnehin verpflichtend: Die nationale Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schreibt für Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen vor, Ladeinfrastruktur oder zumindest Leerrohre für künftige Ladepunkte vorzusehen. Wer jetzt investiert, handelt damit nicht nur zukunftsorientiert, sondern auch gesetzeskonform.
Referentin Presse- und Öffentlichkeits-
arbeit VDIV Deutschland