16.09.2025 Ausgabe: 6/2025

Mehr Sicherheit, mehr Bürokratie

Die Verification of Payee-Prüfung wird Pflicht.

Ab 9. Oktober 2025 tritt mit der EU-Verordnung 2024/886 eine tiefgreifende Änderung im europäischen Zahlungsverkehr in Kraft: Die Verification of Payee (VoP) wird zur verpflichtenden Sicherheitsmaßnahme im Rahmen des SEPA-Zahlungsverkehrs. Ziel ist es, Überweisungen sicherer zu machen, Betrugsrisiken zu minimieren und Fehlüberweisungen zu verhindern.

Was bedeutet VoP konkret?

Künftig müssen Zahlungsdienstleister vor der Auto­risierung einer SEPA- oder Echtzeitüberweisung den Empfängernamen mit der zugehörigen IBAN ab­gleichen. So wird sichergestellt, dass Name und Konto tatsächlich zusammengehören. Bei Abweichungen müssen Prozesse entweder korrigiert oder zusätzliche Prüfungen ausgelöst werden. Besonders relevant ist diese Neuerung für Geschäftskonten: Hier muss der eingegebene Empfängername exakt mit der Handelsregisterbezeichnung übereinstimmen. Für Im­mobilienverwaltungen, die regelmäßig umfangreiche Zahlungsströme an Eigentümergemeinschaften, Dienst-leister oder Energieversorger abwickeln, bedeutet diese Regelung also möglicherweise erheblichen bürokratischen Aufwand. Um rechtzeitig vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen schnellstmöglich aktiv werden:

  • Technische Systeme prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungsverkehrs-Software (insbesondere EBICS-Lösungen) VoP-konform ist und die neuen Auftragsarten unterstützt.
  • Datenqualität sichern: Überprüfen und bereinigen Sie Stammdaten. Die korrekte Schreibweise von Empfängernamen, vollständige Firmennamen laut Handelsregister und korrekte IBANs sind entscheidend.
  • Prozesse anpassen: Integrieren Sie VoP-Prüf ergebnisse in bestehende Zahlungsfreigaben und Kontrollmechanismen. So vermeiden Sie Verzögerungen im Zahlungsfluss.
  • Technologiepartner einbeziehen: Treten Sie frühzeitig in den Dialog mit Banken und Software-Anbietern, um Lösungen wie Gateways, APIs oder automatisierte Prüfprozesse zu implementieren.

Warum jetzt handeln?

Die verpflichtende Einführung der VoP ist mehr als ein technisches Update, sie verändert die Struktur des Zahlungsverkehrs. Wer frühzeitig plant, reduziert regulatorische Risiken, vermeidet operative Störungen und profitiert von höherer Zahlungssicherheit. Zudem können Unternehmen ihre internen Abläufe optimieren und dadurch Effizienz-gewinne erzielen. Die VoP-Einführung ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Sicherheit im europäischen Zahlungsverkehr. Für Immobilienverwaltungen bedeutet das: Je früher sie starten, desto reibungsloser gelingt die Umsetzung.

VDIV Aktuell Autor - Ohle Zyber
Zyber, Ohle

Referent der Geschäftsführung, 
VDIV Deutschland