05.03.2025 Ausgabe: 1-2/2025

Neue Möglichkeiten

Symbolbild fernablesbare Messgeräte
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Neue Standards können die Zusammenarbeit im Submetering verändern – ein Überblick über regulatorische Neuerungen.

Die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) bringt merkliche Veränderungen für die Messdienstleistung mit sich. Schon seit dem 1. Dezember 2022 müssen neu installierte Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler nicht nur fernauslesbar, sondern auch interoperabel sein. Letzteres bedeutet, dass die Geräte herstellerunabhängig ausgelesen werden und so im System zusammenarbeiten können. Bis Ende 2031 gilt die Verpflichtung zur Interoperabilität für alle Bestandsgeräte. Interoperable Geräte werden darum die in Gebäuden verbaute Sensorik-Infrastruktur mehr und mehr dominieren.

WEG-Verwaltungen eröffnet das neue Spielräume, ihre Dienstleisterlandschaft für die Heizkostenabrechnung flexibler und effizienter zu gestalten. Gleichzeitig wird es leichter, neue Partnerschaften mit spezialisierten Anbietern einzugehen, um die breite Palette innovativer Lösungen für die Wohnungswirtschaft zu nutzen. Diese Flexibilität ist wichtig, um den durch die Energiewende steigenden Anforderungen gerecht zu werden und Immobilien zukunftsfähig zu verwalten.

Ein Schlüssel zu mehr Flexibilität

Interoperabilität bedeutet, dass die erfassten Daten unterschiedlicher Geräte verschiedener Hersteller mit der Erfassungstechnologie anderer Hersteller problemlos ausgelesen werden können. Dadurch können Immobilienverantwortliche die Sensorik-Infrastruktur ihrer Gebäude modular aufbauen und erweitern. In der Praxis heißt das: Die Daten aus den Erfassungsgeräten stehen verschiedenen Dienstleistern zur Verfügung – von der Abrechnung über Energieanalysen bis hin zu innovativen Gebäudedienstleistungen. Diese Neuerung bricht die bislang häufig geschlossenen Wertschöpfungsketten auf und ermöglicht neue Partnerschaften. So können beispielsweise spezialisierte Unternehmen oder Proptechs zusätzliche Dienstleistungen anbieten, die dem Bedarf von Eigentümern wie Bewohnern an Energieeinsparung und Komfort gerecht werden.

Mehr Optionen für smarte Gebäudedienste

WEG-Verwaltungen profitieren dabei auch von neuen Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Messdienstleistern. Durch ihre Nähe zum Kunden, schlanke Strukturen und den direkten Service sind diese gerade für lokal und regional aufgestellte Immobilienverantwortliche natürliche Partner. Wie die großen Unternehmen der Branche bieten sie innovative Dienstleistungen, die auf einer modernen, interoperablen Infrastruktur aufbauen – entweder allein oder in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen. Dazu gehören z. B. die digitale Überwachung von Heizungsanlagen, Smart Metering, die Integration von E-Mobilitätslösungen oder Unterstützung bei Mieterstromprojekten. Auch die Nutzung von Daten zur präventiven Instandhaltung der Heizungsanlage oder für die Potenzialbewertung energetischer Modernisierungen ist durch die breit angelegte interoperable Verfügbarkeit der Energiedaten möglich. WEG-Verwaltungen gewinnen damit mehr Optionen, moderne, effiziente und kostensparende Lösungen zu integrieren.

Einfach selbst entscheiden

WEG-Verwaltungen können in interoperablen Systemen selbst entscheiden, welche Anbieter sie für verschiedene Dienstleistungen einsetzen möchten. Die Funktionalität des Systems hängt jedoch von klar definierten Schnittstellen zwischen den Erfassungsgeräten und den Dienstleistern ab. Dabei stehen grundsätzlich zwei Konstellationen zur Verfügung: Entweder kann das für die Sensorik-Infrastruktur verantwortliche Unternehmen weiterhin das Auslesen der Daten übernehmen und diese dann dem zuständigen Abrechnungsdienstleister und weiteren Serviceanbietern zur Verfügung stellen, oder es erfolgt ein Austausch der Gate-way-Infrastruktur, sodass der Service-Partner mithilfe der vom Infrastrukturpartner zur Verfügung gestellten Geräteschlüssel selbst die Ablesung übernehmen kann. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass der Datenfluss automatisiert und bei Bedarf in möglichst kurzem Rhythmus erfolgt, um perspektivisch alle Services zu ermöglichen, die auf den erfassten Daten basieren können. Der Dialog mit erfahrenen Messdienstleistern und potenziellen Serviceanbietern ist für den zukunftsfähigen Systemaufbau unumgänglich. Gute Vorbereitung und Planung sind also entscheidend, um die Vorteile der Interoperabilität voll ausschöpfen zu können.

Fazit: Kooperation statt Abhängigkeit

Die neuen Anforderungen an Interoperabilität und Fernauslesbarkeit schaffen ein verändertes Spielfeld für die Messdienstleistung. Die WEG-Verwaltung gewinnt durch die neuen Technologien deutlich mehr Flexibilität. Kleinere und mittelständische Messdienstleister wie die DEUMESS-Mitglieder können ihre Stärken in persönlichem Service und innovativen Lösungen ausspielen und gleichzeitig die Digitalisierung im Gebäudebereich weiter vorantreiben. Gerade sie sind durch ihre Verbandsmitgliedschaft in ein Ökosystem eingebunden, das neben klassischen Submetering-Unternehmen auch Stadtwerke sowie Wohnungsunternehmen umfasst und zudem im regelmäßigen Austausch mit anderen Akteuren für digitale Energie- und Gebäudeservices steht. Dazu gehören Anbieter für den digitalen Heizungskeller ebenso wie für Smart Metering, Mieterstrom oder Ladesäulen-Management.

So entstehen Modelle der Zusammenarbeit, die zuverlässig den regulatorischen Anforderungen entsprechen und zusätzlich nachhaltige und effiziente Lösungen für die Herausforderungen der Energiewende bieten. Ein offener, kooperativer Ansatz ist der Schlüssel, um die Potenziale der Interoperabilität voll auszuschöpfen und so neue Standards in der WEG-Verwaltung zu setzen – nicht nur um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, sondern auch um Gebäudebetrieb und -verwaltung insgesamt moderner und wirtschaftlicher zu gestalten.

Michels, Dipl.-Ing. Hartmut

Der Elektrotechniker ist geschäftsführender Gesellschafter der standata GmbH und seit 2015 Vorstand des DEUMESS e. V., Verband der mittelständischen Messdienstleister.
www.deumess.de