Login
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.
Noch kein Login? Registrieren Sie sich hier für den internen Bereich der Website. Hier können Sie Veranstaltungen buchen und Publikationen erwerben. Mitgliedsunternehmen erhalten zudem Zugang zu gesonderten Angeboten.
Jetzt RegistrierenRund 4.100 Mitglieder in zehn Landesverbänden: Erfahren Sie hier, wer der VDIV Deutschland ist, wieso sich eine Mitgliedschaft lohnt, und lernen Sie unser Netzwerk kennen.
Der VDIV Deutschland beschäftigt sich mit einer Vielzahl an politischen, immobilienwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen. Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Themen, die Immobilienverwaltungen derzeit bewegen.
Welche Aufgaben übernehmen Immobilienverwaltungen? Hier finden Sie Hintergründe zu Tätigkeiten und Qualifizierung.
Weiterbilden - Netzwerken - Erleben: Unsere vielseitigen Veranstaltungsformate bieten Ihnen ideale Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung, inhaltlichen Qualifizierung und zum brancheninternen Austausch.
Gut zu wissenSie wollen mehr? Finden Sie hier Magazine, Broschüren, Checklisten, Musterverträge, Beschlussvorlagen und weitere Publikationen zu branchenrelevanten Themen.
ÜbersichtSie sind am aktuellen Geschehen der Branche interessiert? Hier sind Sie am Puls der Zeit und jederzeit top informiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will im Rahmen des sogenannten Bürokratierückbaugesetzes die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler nach § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung (GewO) ersatzlos streichen. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, wäre in der Praxis ein Rückschritt – mit gravierenden Folgen für Professionalisierung, Verbraucherschutz und Klimaschutz. Diese geplante Änderung ist nicht nur fachlich verfehlt, sondern politisch kurzsichtig.
Die gewerbliche Immobilienverwaltung ist bis heute ein Beruf ohne verbindliche Zugangsvoraussetzungen. Weder existiert ein Ausbildungsberuf noch ein verpflichtender Sachkundenachweis. Die Einführung der Weiterbildungspflicht im Jahr 2018 war deshalb der erste ernsthafte Versuch, ein Mindestmaß an Qualitätssicherung zu etablieren. Wird sie nun aufgehoben, gilt wieder der Zustand vor 2018, weitgehend unreguliert, ohne Qualitätskontrolle und ohne Anreiz, Wissen aktuell zu halten.
Die gesetzlich vorgesehene Zertifizierung nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ersetzt die Weiterbildungspflicht nicht. Sie ist eine einmalige Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Ohne anschließende Fortbildungspflicht wird sie zu einer Momentaufnahme ohne dauerhafte Wirkung. Schon heute ist das Niveau der Qualifizierung bei Verwaltern höchst unterschiedlich, bislang sind nur rund 15 Prozent der gewerblichen Wohnungseigentumsverwalter zertifiziert – etwa 20 Prozent bestehen die Prüfung nicht, wie einzelne IHKs melden.
Besonders kritisch: die pauschale Gleichstellung von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern. Makler vermitteln einzelne Geschäfte. Verwaltungen hingegen sind auf Dauer mit der Betreuung fremden Vermögens betraut, agieren als Organe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und tragen erhebliche rechtliche Verantwortung. Sie verwalten nicht ihr eigenes, sondern treuhänderisch das Vermögen anderer, häufig über Jahrzehnte. Diese Verantwortung erfordert besondere Sachkunde. Seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG) hat sich die Rolle des Verwalters nochmals verändert: Er ist nicht länger Vertreter der Eigentümer, sondern Organ der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft mit weitreichenden Kompetenzen (§ 9b Abs. 1 WEG) und agiert als Prokurist und Geschäftsführer einer solchen.
Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften ist heute eine der komplexesten Tätigkeiten im Immobilienwesen. Sie verlangt juristische, technische, kommunikative und betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Entscheidungen zu Sanierung, Finanzierung oder Modernisierung erfordern tiefes rechtliches, technisches und organisatorisches Wissen, und dieses Wissen altert schnell. Eine Pflichtfortbildung von rund sieben Stunden pro Jahr ist in diesem Zusammenhang kein bürokratischer Ballast, sondern eine Grundvoraussetzung für geordnete Verwaltung.
Die jüngsten gesetzlichen Entwicklungen – vom reformierten Wohnungseigentumsrecht über das Gebäudeenergiegesetz bis zu den Landesklimaschutzgesetzen – verändern die tägliche Praxis fortlaufend. Wer hier nicht auf dem aktuellen Stand bleibt, riskiert fehlerhafte Beschlüsse, Anfechtungen und finanzielle Schäden für Eigentümergemeinschaften. Auch für die Umsetzung der Klimaziele ist die kontinuierliche Fortbildung der Verwalter entscheidend. Eigentümergemeinschaften zählen laut Studien des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) seit Jahren zu den Schlusslichtern der energetischen Sanierung. Die Gründe liegen nicht nur in finanziellen Hürden, sondern auch in fehlendem Wissen über Förderprogramme, rechtliche Rahmenbedingungen oder technische Umsetzbarkeit.
Das Argument, eine freiwillige Weiterbildung sei ausreichend, ist realitätsfern. Der Markt für qualifizierte Verwalter ist leergefegt. In vielen Regionen finden selbst mittelgroße Eigentümergemeinschaften keine Verwaltung mehr. Das führt dazu, dass Verwaltungen sich ihre Kunden aussuchen – nicht umgekehrt. Ein Wettbewerb um Qualität existiert daher selten. Wer mangels Konkurrenz keine Weiterbildung braucht, um Aufträge zu erhalten, wird sich auch nicht fortbilden. Damit verbunden ist eine Gefahr für den Verbraucherschutz, denn es geht um Immobilienvermögen in Billionenhöhe, die in der Hand von Eigentümergemeinschaften liegen. Fehlentscheidungen, etwa bei Sanierungs- oder Finanzierungsbeschlüssen, können die wirtschaftliche Existenz einzelner Eigentümer gefährden. Unbestritten bleibt, dass verantwortungsvolle Verwaltungen sich auch heute schon über das verpflichtende Mindestmaß hinaus weiterbilden. Das würden sie auch bei Abschaffung der Pflicht weiter leisten. Aber was ist mit den Verwaltungen, die darauf verzichten?
Das Ministerium begründet den Gesetzesentwurf mit der Zielsetzung, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Doch der reale Effekt ist marginal: Wenn die gesetzliche Weiterbildungspflicht einer freiwilligen Weiterbildung wiche, bliebe der Erfüllungsaufwand für die Unternehmen gleich. Die Nachweisführung über absolvierte Weiterbildungen verursacht minimalen Zeitaufwand. Entfallen würden lediglich die Bürokratiekosten aus Informationspflichten gegenüber behördlichen Stellen. Selbst das Bundeswirtschaftsministerium schätzte diese Entlastung auf lediglich sechs Minuten jährlich und das Einsparungspotenzial damit auf nur rund 26.000 Euro bundesweit – ein verschwindend geringer Betrag. Demgegenüber stehen immense Folgekosten: rechtliche Streitigkeiten wegen fehlerhafter Verwaltung, steigende Haftungsfälle und verzögerte Sanierungsprojekte. Diese sogenannte Entlastung in den Ämtern würde unweigerlich zu einer Mehrbelastung der Gerichte führen, zu überteuerten Versicherungsprämien – mit erheblichen Kosten für öffentliche Hand, Wirtschaft und Verbraucher – letztlich für den Steuerzahler.
Wohnungseigentümergemeinschaften sind auf die Kompetenz ihrer Immobilienverwaltung angewiesen. Eine gesetzliche Weiterbildungspflicht schützt sie vor unqualifizierten Dienstleistern und schafft Vertrauen. Wird sie abgeschafft, drohen Qualitätsverluste, Rechtsunsicherheit und ein massiver Imageverlust für die gesamte Branche. Auch in anderen komplexen Tätigkeitsfeldern sind regelmäßige Fortbildungen selbstverständlich – von Fachanwälten über Versicherungsvermittler bis zu Pflegekräften. Gerade angesichts der hohen treuhänderischen Vermögenswerte und der klimapolitischen Verantwortung der Immobilienverwaltungen wäre ein Rückbau der Qualifikationsstandards ein politischer Fehler.
Anstatt die Weiterbildungspflicht zu streichen, sollte sie modernisiert und zielgerichtet ausgestaltet werden. Digitale und praxisnahe Lernformate zu fördern, die Nachweispflichten zu vereinfachen und die Inhalte noch stärker auf klimapolitische, technische und rechtliche Entwicklungen zu fokussieren, wäre ein richtiger Schritt. Darüber hinaus sollte erneut geprüft werden, ob ein verbindlicher Sachkundenachweis – wie bereits 2018 diskutiert und als Gesetzesentwurf vorliegend – eingeführt wird.
Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht liest sich auf dem Papier wie Bürokratieabbau. Tatsächlich würde sie die Professionalisierung der Immobilienverwaltung um Jahre zurückwerfen. Sie gefährdet den Verbraucherschutz, schwächt die Energiewende und unterminiert das Vertrauen in eine Branche, die für die Umsetzung zentraler politischer Ziele unverzichtbar ist. Bürokratieabbau darf nicht zur Aushöhlung von Qualität führen. Weiterbildung ist kein Hemmnis – sie ist das Rückgrat einer modernen, verantwortungsvollen und zukunftsfähigen Immobilienverwaltung.
Geschäftsführer
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.