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Die novellierte Heizkostenverordnung schreibt Funktechnologie in der Messtechnik vor. Vorteile bietet das auch bei Rauchwarnmeldern.
Die Rauchwarnmelderpflicht gilt mittlerweile für Neubauten wie für Bestandsgebäude – in einigen Bundesländern sogar schon seit über zehn Jahren. Und das bedeutet, dass viele der montierten Geräte im Rahmen der regelmäßigen Austauschpflicht bereits wieder erneuert werden müssen – entweder weil die Lebensdauer der fest verbauten Batterien nur für zehn Jahre garantiert ist, oder weil Staub und Schmutz die Funktion beeinträchtigen können. Rauchwarnmelder sind nach Herstellerangabe, spätestens aber zehn Jahre und sechs Monate nach ihrer Inbetriebnahme auszutauschen oder einer Werksprüfung mit Werksinstandsetzung zu unterziehen. In Deutschland ist dies in der DIN 14676 geregelt.
DIN 14676 schreibt auch vor, dass Rauch-warnmelder einmal jährlich überprüft werden müssen. Herkömmliche Geräte müssen vor Ort getestet werden. Wer genau dafür zuständig ist, regeln die Landesbau-ordnungen der einzelnen Bundesländer. Sowohl die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als auch viele private Vermieter greifen dafür zunehmend auf professionelle Lösungen zurück, beispielsweise den Minol Rauchwarnmelderservice.
Die seit Ende 2021 geltende novellierte Heizkostenverordnung schreibt zur Verbrauchserfassung für Heizung und Warmwasser fernauslesbare Messtechnik vor. Bis Ende des Jahres 2026 muss die Umrüstung aller Geräte abgeschlossen sein. Die Einführung entsprechender Fernauslesesysteme zur digitalen Ablesung der Energieverbräuche bietet auch die Möglichkeit, den digitalen Rauchwarnmelderservice zu nutzen.
Minol beispielsweise setzt zur automatischen Auslesung der Gerätedaten ein interoperables Funksystem ein. Es basiert auf dem offenen Funkstandard LoRaWAN®, mit dem die Daten über das Internet der Dinge übertragen werden, und bietet damit eine Grundlage für die umfassende Digitalisierung von Gebäuden.
Bei Funk-Rauchwarnmeldern, wie Minol sie anbietet, übernimmt das Unternehmen die jährlich vorgeschriebene Funktionsprüfung aus der Ferne. Vermieter und Verwaltungen haben über das Funksystem jedoch Zugriff auf die relevanten Daten. Die Geräte verfügen zusätzlich sogar über eine Funktion zur Abstandsüberwachung und erkennen, wenn der Mindestabstand zu Gegenständen oder Wänden unterschritten wird. So bieten Rauchwarnmelder einen Grund weniger zur Sorge, und zwar für die nächsten zehn Jahre.
Leiter Produktmanagement
Smart Services Minol Messtechnik
www.minol.de