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Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung im Jahr 2021 können Eigentümer und Immobilienverwaltungen frei entscheiden, ob der Lieferant der Heizkostenverteiler zugleich auch die Dienstleistung der Abrechnung erbringen soll, oder ob sie eine wirtschaftlich günstigere Alternative bevorzugen. Technische Voraussetzung dafür sind mit interoperablen Schnittstellen ausgestattete Messgeräte, die seit 2022 bei Neuinstallation Pflicht sind. Die Vernetzung beliebiger Systeme der digitalen Gebäudetechnik steht damit aber erst am Anfang.
Interoperabilität bedeutet, dass Geräte unterschiedlicher Hersteller über offene Schnittstellen, standardisierte Datenformate und sichere Übertragungswege unabhängig von bestimmten Anbietern miteinander kommunizieren können. Der politisch forcierte Paradigmenwechsel von geschlossenen Systemen einzelner Anbieter hinzu offenen und flexiblen Infrastrukturen soll auf der einen Seite mehr Wettbewerb ermöglichen und Innovationen fördern, auf der anderen Seite der Kundschaft Wahlfreiheit verschaffen, welche Messdienstleister und Software-Lösungen die Weiterentwicklung ihrer digitalen Gebäudetechnik begleiten sollen. Das bedeutet, bei einem Wechsel des Messdienstleisters kann der neue Vertragspartner die bereits vorhandenen Geräte nahtlos weiter nutzen, die bislang fälligen Austauschkosten entfallen. Indem variable Gerätetypen aus unterschiedlichen Liegenschaften einheitlich strukturierte Daten liefern, kann der Abrechnungsprozess außerdem erheblich vereinfacht und effizienter gestaltet werden.
Für den Bereich der Heizkostenabrechnung bereits Realität, wird die Verpflichtung zur Interoperabilität aller Voraussicht nach sukzessive auch auf andere Zählerarten wie Strom, Gas oder Kaltwasser ausgeweitet. Im Ergebnis steigert die freie Verfügbarkeit digitaler Daten die Effizienz von Anwendungen im Verbrauchsmonitoring und im Energiemanagement, dient als Basis zur Berechnung dynamischer Tarife oder kann für die Optimierung übergreifender Dienste (z. B. Verknüpfung von Strom, Wärme und E-Mobilität) genutzt werden.
Auf die Immobilienwirtschaft übertragen bietet Inter-operabilität wirtschaftliche Vorteile und birgt für die Zukunft vielfältige Chancen. Perspektivisch können durch die flexible Erweiterung bereits vorhandener Systeme Investitionskosten reduziert werden, die aufgehobene Verbindung zwischen Messdienstleister und Gerätelieferant macht den Wechsel zu günstigeren Anbietern einfacher oder eröffnet zusätzliche Ertragsmöglichkeiten, beispielsweise durch Selbstabrechnung. Darüber hinaus verdeutlichen die aktuellen Diskussionen um das „Digitalisierungspaket Gebäude“ auf EU-Ebene sowie die in Deutschland angestrebten Anpassungen des Gebäude-energiegesetzes (GEG) oder das Digitalisierungsgesetz für die Energiewende, dass Vernetzung und Datenverfügbarkeit weiter an Bedeutung gewinnen werden. Interoperabilität schafft bei alldem den nötigen Rahmen, die Zukunftsfähigkeit der gesamten Branche nachhaltig zu gestalten.
Vertriebsleiter Objektus GmbH
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