WEG müssen keine Insolvenzgeldumlage zahlenInzwischen liegt das Urteil des Bundessozialgerichtes vor und Steuerberater Alois Reutlinger (Rosenfeld) informiert aus aktuellem Anlass darüber: WEG können zur Zahlung einer Insolvenzgeldumlage für die von ihnen zur ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigten (Hausmeister, Reinigungskräfte, usw.)…
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