Online-Seminar "Keine Provision mehr bei Vermietung? Was das BGH-Urteil für Verwalter bedeutet"
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Mit Urteil des BGH vom 21.05.2026, I ZR 224/25, ergibt sich für Miet- und Sondereigentumsverwalter ein herber Einschnitt in ihre Einnahmenkalkulation. Neben der Grundvergütung kalkulieren viele Immobilienverwalter mit der Provision bei der Vermietung von Wohnungen (teilweise wird mit ca. 10% der Gesamteinnahmen kalkuliert). Die bisherige Ausgangslage der Verwalter war günstig – sie verwalten einen Immobilienbestand, haben insoweit bei einem möglichen Mieterwechsel als Erste Kenntnis von dieser Situation, können bei einer guten Auswahl des neuen Mieters auch das eigene Kommunikationsverhältnis zum neuen Vertragspartner positiv beeinflussen und haben bisher für diesen Prozess eine Provision bekommen. Ursprünglich konnte eine Provision vom Mieter verlangt werden, nach Gesetzesänderungen haben Verwalter eine Provision vom Vermieter verlangt. Auch dieser Weg ist nach Auffassung des BGH unter Berufung auf das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung nicht mehr möglich.
Was folgt für Immobilienverwalter aus diesem Urteil? Sind alle entsprechenden Klauseln ungültig? Was gilt für bisher vereinnahmte Provisionen? Wie sollten Verwalter zukünftig kalkulieren? Rechtsanwalt Steffen Groß und Rechtsanwalt Mirco Mecklenburg, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, besprechen im Online-Seminar das Urteil, dessen Folgen und Handlungsvarianten.
Handlungsempfehlung
Der VDIV Deutschland arbeitet derzeit mit Hochdruck an einer entsprechenden Handlungsempfehlung. Alle Seminarteilnehmer erhalten diese nach Veröffentlichung automatisch und kostenfrei.
Technische Hinweise
Für Ihre Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an Ihrem Computer. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Detaillierte Hinweise zum technischen Ablauf erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.
Weiterbildungspflicht nach MaBV
Ihre Teilnahme wird angerechnet! Für Ihre Teilnahme am Online-Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie zum Nachweis Ihrer Weiterbildungspflicht nutzen können. Ihre Teilnahme bestätigen wir Ihnen mit bis zu 1 Stunde und 30 Minuten.
Ihre Referierenden
Steffen Groß
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mirco Mecklenburg
GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH