Praxistipps

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, die am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, ist ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltiger und energieeffizienter Bauvorhaben in Deutschland. Diese Fördermaßnahme, die im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 ins Leben gerufen wurde, zielt darauf ab, den energetischen Standard von Gebäuden zu verbessern und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Mit einem klaren Fokus auf Energieeinsparung und Umweltschutz bietet die Bundesförderung finanzielle Anreize für Maßnahmen wie die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Umstellung auf klimafreundliche Heiztechnologien. Diese Fördermittel sollen Bauherren und Eigentümer dazu motivieren, ihre Immobilien nachhaltig zu gestalten und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Ein zentraler Bestandteil der Förderung ist die finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Dies ermöglicht es sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, kostspielige energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und dabei von staatlicher Unterstützung zu profitieren. Dabei werden nicht nur Neubauten, sondern insbesondere auch bestehende Gebäude berücksichtigt, um einen ganzheitlichen Ansatz in der Energieeffizienz zu verfolgen.

Die Förderung ist auf verschiedene Baumaßnahmen ausgerichtet, darunter die Dämmung von Gebäudehüllen, der Austausch von Heizungsanlagen, die Integration erneuerbarer Energien sowie die Implementierung energieeffizienter Haustechnik. Hierdurch wird nicht nur der Energieverbrauch reduziert, sondern auch der Wohnkomfort gesteigert und langfristig Betriebskosten gesenkt.

Grundförderung: Die Grundförderung für den Austausch einer alten, fossilen Heizung durch eine klimafreundliche Heizung beträgt 30% der Kosten.

Effizienzbonus: Für bestimmte Wärmepumpen ist ein Effizienzbonus von 5% möglich, bei Biomasseheizungen, die einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhalten, kann ein Zuschlag von 2.500 EUR gewährt werden.

Speed-Bonus: Wer die alte Heizung bis 2028 austauscht, erhält einen Bonus von 20% extra als Anreiz.

Einkommensbonus: Für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 40.00 EUR pro Jahr gibt es einen Einkommensbonus von 30%.

Die Grundförderung und die Boni können bis zu einem Höchstsatz von 70% kombiniert werden, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 30.000 EUR für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. Damit liegt der maximale Zuschuss bei 21.000 EUR.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ist somit ein zukunftsweisender Schritt in Richtung nachhaltiger Bauwirtschaft und Klimaschutz. Sie bietet eine finanzielle Unterstützung, die den Weg für energieeffiziente Gebäude ebnen soll, um die nationalen Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Baubranche zu stärken.

Matthias Weckenmann
Diplom-Betriebswirt (DH)

Steuerberater
prvw Reutlinger
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Balinger Straße 17
72348 Rosenfeld