Eine zentrale Regelung des GEG betrifft den energetischen Standard von Neubauten und Bestandsgebäuden. Hierbei werden Anforderungen an den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust gestellt. Für Neubauten gibt es spezifische Grenzwerte, während Bestandsgebäude bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen ebenfalls energetischen Standards entsprechen müssen.
Ein weiterer Fokus des GEG liegt auf der Pflicht zur Installation erneuerbarer Energien. Neubauten müssen einen bestimmten Anteil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken. Dies kann durch Solarthermie, Photovoltaik oder andere regenerative Technologien erfolgen. Bestandsgebäude müssen bei umfassenden Sanierungen ebenfalls erneuerbare Energien integrieren.
Das Gebäudeenergiegesetz 2024 sieht generell vor, dass jede neu gebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss (65%-EE-Pflicht). Zunächst gilt diese Regelung für Neubauten in Neubaugebieten. Wann Hauseigentümer umrüsten müssen, ist vor allem von der kommunalen Wärmepolitik abhängig.
Bei einer Heizungsreparatur ist kein Heizungstausch vorgeschrieben. Für den Fall einer irreparablen Heizung gibt es Übergangslösungen, die ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff vorweisen müssen.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wurde mit § 559e BG eine neue Modernisierungsumlage eingeführt. Vermieten können seit dem 01.01.2024 eine Mieterhöhung verlangen, wenn alte Heizungsanlagen durch Heizungen nach GEG-Vorgaben ersetzt werden. Ein Aufschlag von 10% ist hier möglich, sollte eine staatliche Förderung in Anspruch genommen worden sein, sonst bleibt es bei 8%.
Insgesamt stellt das GEG einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltigerer Gebäude dar, indem es energetische Standards erhöht und den Einsatz erneuerbarer Energien fördert. Unternehmen und Bauherren sollten sich mit den detaillierten Regelungen vertraut machen, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Matthias Weckenmann
Diplom-Betriebswirt (DH)
Steuerberater
prvw Reutlinger
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Balinger Straße 17
72348 Rosenfeld