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Der Countdown läuft: Funkmesstechnik in der Wohnimmobilie

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen laut Heizkostenverordnung (HKVO) alle Liegenschaften mit fernablesbarer Technologie ausgestattet sein, sodass Verbräuche aus der Ferne abgelesen bzw. empfangen werden können.

Eine Pflicht mit vielen Vorteilen

Moderne Funkgeräte und eine intelligente Vernetzung bringen zahlreiche Vorteile mit sich, zum Beispiel die Reduzierung der Aufwände in der Liegenschaftsverwaltung aufgrund automatisierter Prozesse und den Wegfall der Vor-Ort-Ablesungen. Auch die Zwischenablesungen entfallen, da alle Daten automatisiert übertragen bzw. aus der Ferne abgelesen werden können. Zudem ermöglicht die Fernablesung die gesetzlich vorgeschriebene unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) für Heizung und Warmwasser.

Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Die Eigentümer bzw. Verwalter von Mehrparteienhäusern, in denen bereits fernablesbare Messtechnik installiert wurde, sind verpflichtet, den Bewohnern monatlich deren Heiz- und Warmwasserbrauch mitzuteilen. KALO bietet seinen Kunden verschiedene Wege für die unterjährige Verbrauchsinformation an: So kann die UVI bequem und digital z.B. über ein Online-Bewohnerportal oder die App „KALO Home“ abgerufen werden. Die App bietet dem Bewohner zudem alltagstaugliche Tipps, um Energie zu sparen. Alternativ ist der Abruf der UVI-Daten über Schnittstellen und damit die Einbindung in eigene wohnungswirtschaftliche Systeme möglich oder aber, falls erforderlich, der Download als PDF im Kundenportal.

Der Countdown läuft – werden Sie jetzt aktiv, sichern Sie sich die rechtzeitige Umrüstung und profitieren Sie von den Vorteilen der Funkinfrastruktur. Weitere Informationen zum KALO-Funksystem finden Sie hier.