Die Vorgabe ist nicht neu, aber der Druck wird größer. Nur noch knapp zwei Jahre, dann müssen Wohnungen in Mehrparteienhäusern mit fernablesbarer Funkmesstechnik ausgestattet sein. Fernablesbare Messgeräte, die seit dem 1. Dezember 2022 eingebaut werden, müssen zudem interoperabel, sprich von Dritten auslesbar, sein und sicher an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) angeschlossen werden können.
Tobias Wolf, KALO-Experte für Funkmesstechnik, rät zum zeitnahen Handeln:
„Wir wissen, dass die vergangenen Jahre geprägt waren durch Gesetzesanpassungen, vorübergehende Verordnungen und viel Unsicherheit. Damit mussten und müssen die Verwalter und auch wir umgehen. Allerdings darf darüber nicht vergessen werden, dass die HKVO Bestand hat und die Frist zur Fernablesbarkeit näher rückt. Mit Blick auf personelle und zeitliche Ressourcen des jeweiligen Messdienstleisters sollte die Installation so schnell wie möglich in Auftrag gegeben werden.“
Diejenigen, die bereits auf fernablesbare Geräte umgerüstet haben, die noch nicht interoperabel sind, müssen die Geräte bis zum 31. Dezember 2031 austauschen.