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Nicht vergessen: Pflichten der HKVO zeitnah umsetzen

Mit der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) müssen Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter kurz- bis mittelfristig einige Pflichten umsetzen. Meilensteine markieren den Weg bis Ende 2031 – eine Zeit, in der die Digitalisierung der Immobilie eine entscheidende Rolle spielt.

Fernablesbare Geräte, Smart-Meter-Gateway und Interoperabilität

Seit dem 1. Dezember 2021 muss Messtechnik, die neu installiert wird, fernablesbar sein. Alle nicht-fernablesbaren Geräte im Bestand müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 ausgetauscht sein. Seit dem 1. Dezember 2022 gilt zudem eine weitere Vorgabe: Es dürfen nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden, die interoperabel, sprich von Dritten auslesbar sind und sicher an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) angeschlossen werden können. Diese Umrüstung muss bis zum 31. Dezember 2031 erfolgen.

Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Eigentümer bzw. Verwalter von Mehrparteienhäusern, in denen bereits fernablesbare Funkmesstechnik installiert wurde, sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, den Bewohnern monatlich deren Heiz- und Warmwasserbrauch mitzuteilen – durch die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). KALO bietet seinen Kunden verschiedene Wege für die unterjährige Verbrauchsinformation an: So kann die UVI bequem und digital z. B. über ein Online-Bewohnerportal oder die App „KALO Home“ abgerufen werden. Die App bietet dem Bewohner zudem alltagstaugliche Tipps, um Energie einzusparen. Alternativ ist der Abruf der UVI-Daten über Schnittstellen und damit die Einbindung in eigene wohnungswirtschaftliche Systeme möglich oder aber, falls erforderlich, der Download als PDF im Kundenportal.

Informationen in der Abrechnung (IDA)

Zudem sieht die aktuelle HKVO vor, dass in der Abrechnung zusätzliche Informationen z.B. zum Anteil der eingesetzten Energieträger sowie Verbrauchsvergleiche enthalten sein müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf kalo.de.