Praxistipps

Praxistipp: Empfehlungen zu den Energiesicherungsmaßnahmenverordnungen

Für einen besseren Überblick zu den Informationspflichten, die sich aus den neuen Verordnungen (EnSikuMaV und EnSimiMaV) ergeben, und den zu erfüllenden mittelfristigen Maßnahmen hat der VDIV Deutschland eine Handlungsempfehlung erstellt.

Bekanntlich hat die Bundesregierung am 24. August 2022 zwei Verordnungen mit Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich verabschiedet. Es handelt sich dabei zum einen um die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV), die bereits am 1. September 2022 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 28. Februar 2023 ausläuft. Zum anderen wurde die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) verabschiedet, die ab dem 1. Oktober 2022 über zwei Jahre gelten wird.

Für einen besseren Überblick zu den darin enthaltenen Informationspflichten und den zu erfüllenden mittelfristigen Maßnahmen hat der VDIV Deutschland eine Handlungsempfehlung für die Mitgliedsunternehmen der VDIV-Landesverbände erstellt. Im Wohngebäudebereich relevant sind u. a. der § 3 EnSimiMaV zur fakultativen Temperaturabsenkung durch Mieter, der § 4 EnSimiMaV zum Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken sowie der § 9 zu umfangreichen Informationspflichten über den individuellen Energieverbrauch einer mit Gas bzw. Fernwärme versorgten Wohnung. Alle weiteren Regelungen betreffen den Einzelhandel und öffentliche Nichtwohngebäude (u. a. zu Temperaturabsenkungen).

Die Umsetzbarkeit beider Verordnungen ist insbesondere hinsichtlich der kurzfristigen Informationspflichten in Frage zu stellen. Der VDIV zeigt auf, dass praktische Umsetzbarkeit mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden ist und zu rechtlichen Unsicherheiten führt, welche Pflichten überhaupt von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfüllen sind. Je nach erfolgter Beauftragung sollte zeitnah bei den entsprechenden Dienstleistern (Energielieferant sowie Messdienstleister) nachgefragt werden, ob und wie diese Informationen den Endnutzern und damit sämtlichen Hausbewohnern praktikabel zur Verfügung gestellt werden können.

Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte der Handlungsempfehlung, die über die Landesverbände erhältlich ist oder im internen Bereich des www.vdiv.de abgerufen werden kann.