Die DIN 14676 unterscheidet drei Gerätetypen, die sich vor allem durch ihre Art der Inspektion unterscheiden:
Typ A: Der klassische Rauchwarnmelder mit Sichtprüfung. Eine jährliche Vor-Ort-Inspektion ist zwingend erforderlich.
Typ B: Teilweise ferninspizierbar. Die jährliche Kontrolle der Energieversorgung, der Rauchkammer sowie die Demontageerkennung erfolgt mittels Ferninspektion. Die Kontrollen auf Öffnung des Raucheintritts, die Überwachung des Umfelds sowie die Überprüfung des Warnsignals müssen jedoch vor Ort durchgeführt werden.
Typ C: Vollständig ferninspizierbar. Alle sicherheitsrelevanten Geräteparameter werden jährlich digital überprüft. Damit entfällt die Sichtkontrolle vor Ort vollständig.
Voraussetzung für einen seriösen Rauchwarnmelder ist das CE-Zeichen. Die Prüfung der Geräte erfolgt auf Grundlage der Norm EN 14604. Diese Nummer sowie die Prüfnummer werden auf dem Rauchwarnmelder aufgedruckt.
Qualität der Rauchwarnmelder
Zudem hat sich ein weiteres Prüfzeichen für Rauchwarnmelder am Markt etabliert. Das Q-Label ist ein unabhängiges und herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft wurden. Es stellt erhöhte Anforderungen an die Technik, beispielsweise fordert es eine sichere Raucherkennung durch intelligente Auswertesensorik, eine hohe Täuschungsalarmsicherheit und eine fest eingelötete Batterie mit mindestens zehn Jahren Betriebsgarantie.
Rauchwarnmelder mit Zusatzausstattung
Menschen mit eingeschränktem oder fehlendem Hörvermögen benötigen eine Zusatzausstattung, durch die sie über Lichtsignale oder – im Schlaf – über die Vibration ihres Kopfkissens gewarnt werden. Dafür werden Alarmmonitore, Funkblitzlampen und Vibrationskissen genutzt. Diese sind via Funk miteinander verbunden.