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Regenerative Energien benötigen Spezialabrechnung - Was Sie dabei beachten müssen:

Deutschland strebt eine klimaverträgliche und unabhängige Energieversorgung an. Dafür sollen nukleare und fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Auch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft setzt verstärkt auf entsprechende Alternativen und neue Techniken. Erneuerbare Energien haben einige Besonderheiten in der Abrechnung, die Beachtung finden müssen.

Denn: Die verbrauchsgerechte Erstellung und Verteilung der Heizkosten sind für jede Immobilienverwaltung ein Muss. Dabei kommt es auf genaue Abrechnung und Auswertung der verbrauchten Energiewerte an.

Beispielsweise werden im Bereich der Heizkostenabrechnung die Spezialabrechnungen aufgrund von eigenproduzierter Wärme jährlich mehr. Für die Abrechnung müssen generelle Aspekte beachtet werden, wie Transparenz oder modernste Methoden, aber auch spezifische Aspekte speziell für regenerative Energien.

Achtung bei kostenfreien Energien

Für die Kostenverteilung gemäß § 9 der Heizkostenverordnung ist entscheidend, dass die kostenbehafteten und die -freien Energien entsprechend berücksichtigt werden. Kostenfreie Energie ergibt sich bspw. daraus, dass Energie aus der Solarthermie kostenfrei an die Bewohner abgegeben werden muss. Bei KWK-Anlagen ist erforderlich, die Energie- und Nebenkosten für die Stromerzeugung aus den Gesamtkosten für Strom und Wärme herauszurechnen. Würde diese Berechnung nicht erfolgen, würden die Gesamtkosten über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Dies wäre schlicht falsch und hätte gegebenenfalls rechtliche Folgen. Um Qualität zu sichern, sind für optimale Ergebnisse konstante Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen zielführen.

Um eine rechtssichere Abrechnung schnell und effizient erstellen zu können, hat das Unternehmen KALO eigene Formeln entwickelt und berät rund um Abrechnung und Abrechnung neuer regenerativer Energien. Wichtig ist es, seinen Messdienstleister rechtzeitig zu informieren, sollte man auf regenerative Energien umsteigen, damit die zukünftige Anlage in die Energie- und Betriebskostenabrechnung aufgenommen werden kann. Mehr zum Thema Abrechnung finden Sie hier