Mit meinem Studium "Beriebswirtschaft und Recht" (Schwerpunkte Immobilienmanagement sowie Insolvenzrecht) und meiner daran angehängten Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines großen Immobilienkonzerns wurde meine Liebe für die Immobilienbranche geweckt. Diese verbinde ich bis heute mit meiner Passion zur Lehre und bin nunmehr seit über fünf Jahren in diesem Bereich als Dozentin tätig. Ich beschäftige mich insbesondere mit mietrechtlichen und immobilienrechtlichen Fragestellungen, doch habe auch durch meinen Master of Arts in Real Estate sowie meine praktische Tätigkeit ein breites immobilienwirtschaftliches Fachwissen. Dieses vertiefe ich stetig in praktischen Forschungsprojekten im Rahmen meiner Tätigkeit an einer Technischen Hochschule.
Online-Seminar 24085 "Was, wenn der Mieter stirbt: Dürfen Verwalter und Vermieter in die Wohnung? Was ist sonst noch wichtig? "
In den WarenkorbInhalte und Lernziele
Der Tod beendet zwar das Leben des Mieters, nicht jedoch das Mietverhältnis. Schnell stellen Vermieter fest, dass sich nun außerordentlich wichtige sowie komplexe Fragen stellen, die es zu beantworten gilt. So geht es beispielsweise darum in Erfahrung zu bringen, wie nun mit offenen Mietforderungen, der Räumung des Hausrats, Sonderkündigungsrechten, Rückzahlungen von Mietzahlungen des Jobcenters oder den Erben umzugehen ist. In diesem Seminar behandeln wir umfangreich viele wichtigen Themen, um den Teilnehmenden die notwendigen Kenntnisse zum Thema „Tod im Mietrecht“ zu vermitteln und damit kostspielige Zitterpartien zu vermeiden sowie insbesondere eine schnelle Wiedervermietung sicherzustellen.
Technische Hinweise
Für Ihre Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an Ihrem Computer. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Detaillierte Hinweise zum technischen Ablauf erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.
Weiterbildungspflicht nach MaBV
Ihre Teilnahme wird angerechnet! Für Ihre Teilnahme am Online-Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie zum Nachweis Ihrer Weiterbildungspflicht nutzen können. Ihre Teilnahme bestätigen wir Ihnen mit bis zu 2 Stunden.