Dr. Lützenkirchen ist seit über 30 Jahren überwiegend mit der Bearbeitung mietrechtlicher Angelegenheiten beschäftigt. Seit 1998 hat er diverse Fachwerke verfasst (u.a. Anwaltshandbuch Mietrecht, Kommentar zum Mietrecht), die mittlerweile Standardwerke geworden sind. Daneben veröffentlicht er regelmäßig in Fachzeitschriften Beiträge zu aktuellen oder Praxis-Problemen. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Referent auf Tagungen und im Rahmen der Ausbildung des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie deren Fortbildung tätig. Mittlerweile hat er einen Lehrauftrag an der Technischen Hochschule in Köln übernommen, wo er den juristischen Teil des Studienganges der Versicherungskaufleute begleitet.
Online-Seminar 24102 "Das Heizungsgesetz und seine Auswirkungen auf das Miet- und WEG-Recht"
In den WarenkorbInhalte und Lernziele
Mit dem bereits im Vorfeld viel diskutierten Heizungsgesetz ruft die Bundesregierung den Beitrag der Eigentümer von Immobilien ab, um bis 2045 klimaneutral zu werden. Dazu sind zum 01.01.2024 Vorgaben für die laufende Instandsetzung von Heizungsanlagen sowie eine 65-prozentige Energieeinsparung zur Vorgabe für eine Heizungserneuerung eingeführt worden.
Neben den technischen Umsetzungsmöglichkeiten wird der Referent zunächst darstellen, unter welchem zeitlichen Regiment die Heizungserneuerungen stattfinden sollen. In einem weiteren Schritt werden die neuen Vorschriften zur Modernisierung und nachfolgender Mieterhöhung im Mietrecht anhand von Fallbeispielen vorgestellt. Schließlich wird ein Ausblick für die GdWE entwickelt, mit welchem Fahrplan ab dem Jahr 2024 gearbeitet werden muss.
Technische Hinweise
Für Ihre Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an Ihrem Computer. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Detaillierte Hinweise zum technischen Ablauf erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.
Weiterbildungspflicht nach MaBV
Ihre Teilnahme wird angerechnet! Für Ihre Teilnahme am Online-Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie zum Nachweis Ihrer Weiterbildungspflicht nutzen können. Ihre Teilnahme bestätigen wir Ihnen mit bis zu 5 Stunden und 30 Minuten.