Rechtsanwalt Helge Schulz ist Partner in der Kanzlei Wedler GbR in Hannover. Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht. In diesen Bereichen liegen auch seine Tätigkeitsschwerpunkte. Herr Schulz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein, Justiziar des VDIV Niedersachsen/Bremen e. V. und gefragter Referent.
Online-Seminar 25047 "Durchsetzung von Mängelansprüchen der WEG gegen Handwerker und Bauträger"
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Kommt es wegen einer mangelhaften Handwerkerleistung zum Streit, führt dies schon allein aufgrund der Dauer etwaiger Gerichtsverfahren zu einer Belastungsprobe in der WEG. Es zeigt sich allzu oft, dass sehr unterschiedliche Vorstellungen bestehen, wie eine mangelfreie Werkleistung auszusehen hat und wie mit Mängelrügen umzugehen ist. Richten sich die Ansprüche dann gegen den Bauträger, sind weitere Besonderheiten zu beachten. Das Seminar erläutert den Umgang mit Mängeln anhand von Praxisbeispielen.
Schwerpunkte
- wann ist eine Werkleistung mangelfrei, wann mangelhaft
- welche Nacherfüllungsrechte/-pflichten bestehen
- Tatsachenfeststellungen und Fristsetzungen
- Abnahme, Gemeinschaftseigentum und Bauträgerproblematik
- Maßnahmen zu Durchsetzung von Ansprüche
- Verjährung
Am Ende des Seminars sind die Teilnehmer in der Lage, Handlungsstrategien im Umgang mit Mängeln an einer Werkleistung zu entwerfen, diese mit den Eigentümern auf der Versammlung zu erörtern und Beschlüsse fassen zu lassen. Sie formulieren Mängelrügen, kennen die erforderlichen Fristsetzungen und können die Verjährung beachten.
Technische Hinweise
Für Ihre Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an Ihrem Computer. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Detaillierte Hinweise zum technischen Ablauf erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.
Weiterbildungspflicht nach MaBV
Ihre Teilnahme wird angerechnet! Für Ihre Teilnahme am Online-Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie zum Nachweis Ihrer Weiterbildungspflicht nutzen können. Ihre Teilnahme bestätigen wir Ihnen mit bis zu 2 Stunden und 45 Minuten.