Online-Seminar 26049 "Drahtseilakt Zitterbeschluss – die Rolle des Verwalters"

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Inhalte des Seminars

Zitterbeschlüsse sind rechtswidrige Beschlüsse, die aber gleichwohl verbindlich sind und bestandskräftig werden, wenn kein Wohnungseigentümer sie mit der fristgebundenen Anfechtungsklage bekämpft. Es unterliegt der Dispositionsbefugnis der Wohnungseigentümer, einen Zitterbeschluss positiv zu fassen und das Wagnis einer Anfechtungsklage einzugehen. Welche Rolle der Verwalter hierbei hat, wenn er Versammlungen leitet und an der Verkündung von Zitterbeschlüssen mitwirkt, ist eine sehr praxisrelevante Frage. Sie betrifft die Verwalterhaftung. Unterlässt dieser schuldhaft einen Hinweis auf die Haftungsgefahr für einen Zitterbeschluss, kann der Verwalter selbst in die Schusslinie bzw. Haftung geraten, vor allem für die Prozesskosten einer erfolgreichen Anfechtungsklage. Hat hingegen der Verwalter bei der Versammlungsleitung die Wohnungseigentümer rechtzeitig vor der Abstimmung auf derartige Haftungsrisiken hingewiesen, hat er sich abgesichert. Das Seminar erläutert die Rechtslage, die Haftungsrisiken und zeigt Strategien zur Haftungsvermeidung auf.

Schwerpunkte

  • Begriff und Abgrenzung des Zitterbeschlusses
  • Die Rolle des Versammlungsleiters
  • Informations- und Hinweispflichten
  • Pflicht zur Verhinderung rechtswidriger Beschlüsse?
  • "hausgemachte" formelle und materielle Beschlussmängel (Einladung vergessen, TOP vergessen, keine Angebote eingeholt etc.)
  • Mindestangaben von Sanierungsbeschlüssen
  • Rettungsanker Absenkungsbeschluss?
  • Moderation und Haftungsabsicherung

Technische Hinweise

Für Ihre Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an Ihrem Computer. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Detaillierte Hinweise zum technischen Ablauf erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.

Weiterbildungspflicht nach MaBV

Ihre Teilnahme wird angerechnet! Für Ihre Teilnahme am Online-Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie zum Nachweis Ihrer Weiterbildungspflicht nutzen können. Ihre Teilnahme bestätigen wir Ihnen mit bis zu 1 Stunde und 30 Minuten.