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Bundesrat bestätigt Wachstumschancengesetz - in abgespeckter Form

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz (Bundestagsdrucksache 20/10410) zugestimmt. Damit wird unter anderem eine degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von fünf Prozent eingeführt.

Der Bundesrat hatte das Gesetz im ersten Anlauf blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte einen Kompromissvorschlag erarbeitet (wir haben berichtet). Das Gesetz beinhaltet neben der AfA diverse steuerliche Entlastungen. Ziel ist, die Liquiditätssituation der Unternehmen zu verbessern, Impulse für mehr Investitionen zu geben und damit die Bauwirtschaft insgesamt zu stabilisieren.

"Ob die Anreize, die nun geschaffen wurden, wirklich funktionieren, wird sich erst zeigen müssen. Auf alle Fälle ist es nicht das so dringend benötigte Konjunkturprogramm für die Wohnungswirtschaft", so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.