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EU-weiter Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und Brennstoffe

EU-Emissionshandel weitet sich auf fast alle Sektoren aus, dazu gehören auch Verkehr und Gebäude. Im Zuge dessen wird der CO2-Ausstoß aus der Wärmeerzeugung im Gebäudebereich zukünftig einen Preis kosten, der mit dem CO2KostAufG zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt wird. Der VDIV gibt dazu konkrete Praxishinweise.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission einigten sich im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen u. a. darauf, dass der Europäische Emissionshandel auf fast alle Sektoren ausgeweitet wird, insbesondere auch auf die Bereiche Gebäude und Verkehr. Ab 2027 soll EU-weit ein neues zusätzliches und eigenständiges Emissionshandelssystem (ETS II) für Gebäude, Straßenverkehr und Brennstoffe in bestimmten industriellen Sektoren geschaffen werden.

Auf deutscher Ebene gilt bereits das Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG). Um die CO2-Emissionen im Gebäudebestand zu senken, wurde der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid in den Sektoren Verkehr und Gebäude ab dem Jahr 2021 mit einem Preis versehen. Die Bepreisung soll dadurch erfolgen, dass die sogenannten Inverkehrbringer aller Kraft- und Brennstoffe zu einer Teilnahme an einem nationalen Emissionshandelssystem verpflichtet werden, um das freigesetzte CO2 auszugleichen. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe (vor allem Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle) und umfasst im Sektor Wärme auch die Emissionen der Wärmeerzeugung für den Gebäudebereich.

Anknüpfungspunkt für die Pflichten im nationalen Emissionshandel ist dabei weiterhin grundsätzlich das Entstehen der Energiesteuer für den jeweils in Verkehr gebrachten Brennstoff. Die momentanen Fixkosten betragen im Jahr 2023 30,- Euro je Tonne und werden über 35,- Euro je Tonne im Jahr 2024 sowie 45,- Euro je Tonne im Jahr 2025 auf einen Preiskorridor von 55,- bis 65,- Euro je Tonne im Jahr 2026 steigen.

Mit der Einführung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) zum 1. Januar 2023 wird von nun an die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter geregelt, die bei der Versorgung eines Gebäudes mit Heizenergie und Warmwasser anfallen (der VDIV berichtete).

Für die Mitgliedsunternehmen seiner Landesverbände hat der VDIV Deutschland in einer Handlungsempfehlung wichtige Informationen zur Funktionsweise des Gesetzes und dem Umgang damit zusammengestellt. Die Handlungsempfehlung ist für Mitgliedsunternehmen hier abrufbar.