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Jetzt mit Musteranschreiben: Aktualisierte Handlungsempfehlung zum GEG

Seit Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es stellt Immobilienverwaltungen und Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer vor große Aufgaben. Um hier den Überblick zu behalten und gleichzeitig bei konkreten Umsetzungsfragen aktive Hilfestellung zu leisten, hatte der VDIV Deutschland bereits im Oktober 2023 Informationen zu den wichtigsten Punkten, Fristen, Fördermöglichkeiten und Handlungsoptionen bei der Umsetzung für WEG in Form einer umfassenden Handlungsempfehlung aufbereitet. Diese wurde nun aktualisiert und um weitere praktische Hilfestellungen erweitert – Musteranschreiben und FAQs.

Insbesondere die spezifischen Vorschriften für Etagenheizungen oder Einzelraumfeuerungsanlagen haben Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Immobilienverwaltungen vor erhebliche praktische Probleme sowohl in der Kommunikation als auch konkreten Umsetzung im Objekt gestellt. Die Handlungsempfehlung wurde nun um ein Muster für einen Beschlussantrag zu § 71n Abs. 6 GEG – Beibehaltung von Gasetagenheizungen – ergänzt. Außerdem wurden Musteranschreiben an Schornsteinfeger sowie Sondereigentümer zur Einholung der Informationen zu Etagenheizungen gemäß § 71n Abs. 1 und 2 GEG inklusive Fragebogen aufgenommen.

Da die Auslegung des GEG nicht immer zu eindeutigen Ergebnissen führt, waren einige Aktualisierungen der Handlungsempfehlung nötig bzw. es wurden Empfehlungen ergänzt (z. B. Fristbeginn bei Gasetagenheizungen, Ziffer 7 a)). Der VDIV empfiehlt daher, die jeweilige aktualisierte Handlungsempfehlung auf Änderungen durchzusehen - diese sind farblich kenntlich gemacht.

Die aktualisierte Handlungsempfehlung kann unter vdiv.de/publikationen abgerufen werden. Für Mitgliedsunternehmen ist diese kostenfrei. Ebenfalls online finden sich neu FAQ zum geänderten Gebäudeenergiegesetz (GEG), die einige der aktuell in der Beratungspraxis der Mitglieder häufig gestellten Fragen kurz beantworten und als Ergänzung zur Handlungsempfehlung dienen. Diese werden bei Bedarf ebenfalls fortlaufend ergänzt.