Der VDIV Deutschland hat gemeinsam mit zahlreichen Verbänden aus der Immobilienbranche sowie dem Verbraucherschutz ein Bündnis initiiert, das sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Ministerium gewandt und eine Kurskorrektur bei der Diskussion um die Weiterbildungspflicht gefordert hat.
Qualität ist kein bürokratisches Hindernis
Das Ziel, bürokratische Belastungen zu reduzieren, ist richtig, die vorgesehene Maßnahme aber kontraproduktiv. Die 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht war Kompromiss und eine Basis für Professionalität, Transparenz und Rechtssicherheit im Interesse von Eigentümern, Mietern und Verwaltern gleichermaßen. Sie ersetzte den ursprünglich geplanten Sachkundenachweis und sichert seither die fachliche Mindestqualifikation einer Berufsgruppe, die Vermögenswerte in Billionenhöhe verwaltet.
Die Annahme des Ministeriums, eine freiwillige Fortbildung reiche aus, ist aus Sicht des VDIV Deutschland und der mitzeichnenden Verbände realitätsfern und riskant. Der Markt ist ohnehin angespannt. Vielen Immobilienverwaltungen fehlen Fachkräfte, immer mehr Wohnungseigentümergemeinschaften finden gar keine Verwaltung. Umso wichtiger ist ein verbindlicher Qualitätsrahmen, der Vertrauen und Fachkompetenz absichert.
Weiterbildungspflicht schützt Verbraucher und unterstützt Klimaziele
Ohne gesetzlich verankerte Weiterbildung drohen mehr Streitfälle, Haftungsrisiken und Fehlentscheidungen, mit hohen Kosten für Eigentümerinnen und Eigentümer und Gerichte. Zugleich würde ein zentrales Instrument für den Klimaschutz geschwächt: Wohnungseigentümergemeinschaften spielen eine Schlüsselrolle bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestands, liegen bei der Umsetzung aber weiterhin deutlich zurück. Ein Grund dafür ist auch fehlendes Fachwissen auf Verwalterseite.
26.000 Euro Bürokratieabbau – ein hoher Preis für geringen Gewinn
Das Ministerium rechtfertigt die Streichung der Pflicht mit einer angeblichen Entlastung von 47,6 Millionen Euro jährlich. Laut Entwurfsbegründung entfallen davon jedoch nur rund 26.000 Euro auf tatsächliche Bürokratiekosten, weniger als der Preis eines Mittelklassewagens. Dem gegenüber stehen potenziell hunderttausende Eigentümer, Billionenwerte und der Verlust eines wirksamen Verbraucherschutzinstruments.
VDIV Deutschland fordert Kurskorrektur
Der Verband appelliert an das Bundesministerium, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und Qualitätssicherung vor Symbolpolitik zu stellen:
• Beibehaltung der Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO
• Prüfung eines verpflichtenden Sachkundenachweises, wie ursprünglich vorgesehen
• Digitalisierung der Nachweisverfahren zur Entlastung der Behörden
• Fokussierung der Weiterbildung auf Klima-, Energie- und Rechtsthemen
Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland: „Wer in Zeiten von Energiekrise, Klimawandel und digitaler Transformation die Weiterbildungspflicht abschafft, schwächt eine ganze Branche und gefährdet die Modernisierung des Gebäudebestands. Bürokratieabbau ist notwendig, aber nicht auf Kosten von Qualität, Verantwortung und Verbraucherschutz.“