FAQ
Wie groß müssen die Objekte sein, damit sich Contracting lohnt?
Ab 10 WE wird es für den Contractor interessant.
Soll der Verwalter/ WEG mehrere Angebote zum Contracting einholen?
Gute Praxis ist es, zwei Angebote einzuholen.
Da der Markt noch nicht so gut entwickelt ist und es nicht so viele Contracting-Anbieter gibt, ist es schwierig, mehrere Angebote zu erhalten.
Aktuell wird versucht, regionale Ansprechpartner einzurichten, die regional beraten können.
Wie funktioniert Contracting für PV-Anlagen in WEG?
Contracting für PV-Anlagen ist eine gute Lösung, die für WEG problemlos funktioniert. Diese Lösung entbindet WEG von dem Risiko der gewerblichen Energieerzeugung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Energieagentur Regio Freiburg sowie im derenLeitfaden „Betriebskonzepte für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern“.
Wie lang ist die Amortisationszeit?
Die Amortisationszeit hängt von der Investition und der Kostensteigerung ab. Wenn die Energiekosten schnell steigen, verkürzt sich die Amortisationszeit. Eine Komplettsanierung mit momentanen Energiepreisen amortisiert sich ab 20 Jahren und länger.
Wer definiert welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen?
Die WEG und der Energieberater.
Der Energieberater macht Vorschläge zu verschiedenen Varianten mit größeren und kleineren Einsparungen und die WEG entscheidet sich für die gewünschte Variante.
Gibt es Energieversorger, die das Contracting in WEG umsetzen?
Ja, aber nicht nur Energieversorger, sondern auch andere Energiedienstleiter, siehe auf der Webseite von DENEFF EDL_Hub.
Wie weit geht die Finanzierung des Energiedienstleisters?
Dafür gibt es eine einfache Formel: Gesamtinvestition – Förderung – Eigenkapital = Finanzierung des Energiedienstleisters.
Die Finanzierung, die der Energiedienstleister trägt, ergibt sich aus der Differenz von Förderung und Eigenkapital zur Gesamtinvestition.
Rechtliches Hindernis: Müssen Contracting-Verträge ins Grundbuch eingetragen werden?
Diese Frage ist noch nicht eindeutig geklärt. Die Regelung muss vom Gesetzgeber gelockert werden, um die Attraktivität von Contracting-Lösungen zu erhöhen. Es gibt aber jetzt schon Lösungsansätze, damit die Contracting-Verträge nicht zwingend ins Grundbuch eingetragen werden müssen, insbesondere bei Laufzeiten von zehn bis 15 Jahren. Für die längeren Verträge ist zu erwarten, dass vom Gesetzgeber demnächst eine vergleichbare Lösung beschlossen wird, um die Rahmenbedingungen zu vereinfachen und den Sanierungsprozess zu erleichtern.
Können Sie uns Partner oder Kontakte nennen, die sich mit Contracting beschäftigen und an die wir uns wenden können?
Erste Partner und Energiedienstleister, an die Sie sich wenden können, finden Sie auf der Webseite von DENEFF EDL_Hub.