Zur alten Gesetzeslage war umstritten, ob individuelle bauliche Veränderungen einzelner Eigentümer einer Zustimmung durch Beschluss bedurften. Der BGH riss diese Frage in vielen Entscheidungen an, ohne sie abschließend zu beantworten. Zum neuen Wohnungseigentumsgesetz (WEMoG) hat er diese Frage nunmehr geklärt und einen „Beschlusszwang“ bejaht. Bislang liegt nur die Mitteilung der Pressestelle…
/aktuelles/urteile/details/bgh-bejaht-beschlusszwang-fuer-gestattung-baulicher-veraenderungenDie Ampelkoalition hat sich auf einen Kompromiss bezüglich der Details zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Danach soll es dabei bleiben, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Jedoch sind diverse Ausnahmen geplant.
/news-details/geg-novelle-abgestimmter-referentenentwurf-zum-geg-in-der-verbaendeanhoerungDas sagen 96 Prozent der Immobilienverwaltungen in der aktuellen VDIV-Blitzumfrage. Auch die Erhaltungsrücklagen reichen nicht aus, aber Eigentümerinnen und Eigentümer sind kaum in der Lage deutlich höhere Rücklagen oder Sonderumlagen zu leisten – so die Antworten der rund 1.600 Immobilienverwaltungen.
/news-details/energetische-sanierung-umsetzen-fuer-weg-finanziell-nicht-machbarDie Ergebnisse der im März 2023 durchgeführten Umfrage zeigen auf, wie schwierig die Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen für Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften ist. Die finanzielle Lage in WEG, Erhaltungsrücklagen und Sonderumlagen sowie die Machbarkeit von Seiten der Immobilienverwaltungen werden beziffert. (Stand März 2023, PDF-Datei, 274 KB)
/publikationen/blitzumfrage-energetische-sanierung-2023Die Debatte um den Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das De-facto-Einbauverbot für neue Gas- und Ölheizungen dauert an, trotz Koalitionsausschuss. Dabei geht es vor allem um finanzielle Hilfen für den Heizungstausch. Auch eine Abwrackprämie ist – mal wieder – im Gespräch.
/news-details/kommtEiner Umfrage des Energiedienstleisters Techem zufolge planen derzeit nur acht Prozent der privat und 18 Prozent der geschäftlich Vermietenden, in ihren Liegenschaften Smart Meter zu installieren. So geht beim Smart-Meter-Rollout nichts voran.
/news-details/vermietende-haben-keine-lust-auf-smart-meter48 Prozent der in den Jahren 2020 und 2021 von Interhyp finanzierten Immobilien gehören zu den Effizienzklassen F, G und H und müssen nach den Plänen der Europäischen Union in den kommenden Jahren saniert werden. Das dokumentiert eine Untersuchung von mehr als 100.000 Immobilien, die der Immobilienbewerter Sprengnetter im Auftrag von Interhyp durchgeführt hat.
/news-details/sanierungsbedarf-bei-jeder-zweiten-gekauften-immobilieDie WEG-Reform ist für Immobilienverwaltungen nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance: Sie macht eine an die Kundenbedürfnisse angepasste und damit flexiblere Aufgabenübernahme möglich. Wir suchen Unternehmen, die diese Chance erkannt und neue Geschäftsmodelle entwickelt haben. Bewerben Sie sich als Immobilienverwaltung des Jahres 2023!
/news-details/unternehmen-mit-innovativer-ausrichtung-gesucht-fuer-die-auszeichnung-zur-immobilienverwaltungBewerbungen sind ab sofort möglich: Auch in diesem Jahr vergibt der VDIV Deutschland gemeinsam mit dem Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ)- gemeinnützige Stiftung je ein Stipendium für die Weiterbildung im Fernlehrgang Geprüfte*r Immobilienfachwirt*in (IHK/EBZ) sowie Geprüfte*r Immobilienverwalter*in (IHK).
/news-details/vdiv-stipendienprogramm-2023-engagierte-nachwuchskraefte-gesuchtDas Umsetzen von ESG-Maßnahmen, steigende Anforderungen durch Regulierungen und Reporting-Pflichten sowie der Fachkräftemangel sind für Asset-, Property-, Facility- und Portfoliomanager derzeit die größten Herausforderungen. Das belegt eine gemeinsame Umfrage des Softwareanbieters Cloudbrixx und des Beratungsunternehmens Rueckerconsult.
/news-details/herausforderung-fuer-immobilienmanager-datenaustausch-ist-nadeloehrt