Die Unternehmensnachfolge zählt zu den zentralen Zukunftsfragen im Mittelstand. Mehr als die Hälfte der Inhaber ist bereits 55 Jahre oder älter, rund 215.000 Unternehmer planten allein 2025 ihren Rückzug. Auch in der Immobilienverwaltung gewinnt das Thema weiter an Bedeutung: Viele Unternehmen wurden über Jahrzehnte aufgebaut, verfügen über gewachsene Kundenbeziehungen, eingespielte Prozesse und…
/news-details/neue-folge-des-vdiv-podcast-unternehmensnachfolge-leicht-gemachtDer Bundestag hat beim Bürokratierückbaugesetz eine zentrale Korrektur bestätigt: Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt erhalten. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte am 10. Juni entsprechende Änderungen auf den Weg gebracht, der Bundestag hat das Gesetz am 11. Juni in 2. Lesung beraten. Der VDIV Deutschland begrüßt die Entscheidung…
/news-details/bundestag-erhaelt-weiterbildungspflicht-fuer-immobilienverwalterZum 1. Januar 2024 trat das geänderte Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Die Handlungsempfehlung verschafft einen Überblick über die wichtigsten Änderungen. Sie enthält eine detaillierte Darstellung der verschiedenen Umstellungsoptionen, der in diesem Zusammenhang zu fällenden Entscheidungen und der damit einhergehenden Fristen. Ebenfalls sind die Änderungen betreffend mietrechtliche Regelungen…
/publikationen/vdiv-handlungsempfehlung-aenderung-des-gebaeudeenergiegesetz-gegDas Gesetz zur Einführung der virtuellen Eigentümerversammlung und erleichterten Installation von Balkonkraftwerken wurde am 16. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Damit ist die virtuelle Versammlung neben der Präsenzversammlung und der hybriden Versammlung eine weitere Versammlungsoption. Die Handlungsempfehlung erläutert den…
/publikationen/vdiv-handlungsempfehlung-virtuelle-eigentuemerversammlungIn der neuen Folge von „Zur Sache! VDIV-Klartext mit Martin Kaßler“ spricht der VDIV-Geschäftsführer mit Immobilienökonom Prof. Dr. Michael Voigtländer über Wohnraummangel, Mietpreisbremse, Wohnungsbau-Turbo, Klimakosten und die Reformen, die der deutsche Immobilienmarkt wirklich braucht.
/news-details/neue-podcast-folge-warum-der-wohnungsmarkt-trotz-politischer-massnahmen-kaum-in-bewegung-kommt2025 wurden in Deutschland nur noch 206.600 Wohnungen fertiggestellt, 18 Prozent weniger als im Vorjahr. Trotz steigender Baugenehmigungen bleibt der Wohnungsbau unter Druck. Hohe Kosten, strenge Regulierungen und lange Verfahren bremsen den Markt, der Bauüberhang bleibt weiter groß.
/news-details/wohnungsfertigstellungen-fallen-auf-niedrigsten-stand-seit-2012Beschlussanfechtungsklagen müssen innerhalb eines Monats ab der Versammlung bzw. Beschlussergebnisverkündung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Der Kläger muss zeitnah den Gerichtskostenvorschuss einzahlen, damit das Gericht die Klage dem Verwalter als Vertreter der GdWE zustellt. Zögert der Kläger schuldhaft, verpasst er die Anfechtungsfrist und unterliegt bereits aus diesem…
/aktuelles/urteile/details/beschlussanfechtung-wann-die-klagezustellung-nicht-mehr-demnaechst-ist-1Die Bundesregierung will kleinere Kommunen bei der Wärmeplanung entlasten. Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern sollen künftig ein vereinfachtes Verfahren nutzen können. Wärmepläne sollen eine belastbare Orientierung für Heizungsentscheidungen und Sanierungen bieten.
/news-details/kleine-kommunen-sollen-bei-der-waermeplanung-entlastet-werdenDas Bundeskabinett hat die Novelle des Baugesetzbuchs beschlossen. Sie soll Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, den Wohnungsneubau in angespannten Märkten priorisieren und Kommunen mehr Instrumente gegen Schrottimmobilien geben. Ein breites Verbändebündnis, darunter der VDIV, hatte zuvor deutlich weitgehende Sofortmaßnahmen gefordert.
/news-details/baugb-upgrade-soll-wohnungsbau-beschleunigen-und-kommunen-staerkenDer BGH stellt klar: Wird ein Gebäude von mieterseitiger Selbstversorgung auf gewerbliche Wärmelieferung umgestellt, können Contracting-Kosten nicht automatisch nach § 556c BGB auf Mieter umgelegt werden. Für Vermieter und Immobilienverwaltungen kommt es damit noch stärker auf die konkrete mietvertragliche Grundlage und eine rechtssichere Kommunikation an.
/news-details/bgh-begrenzt-umlage-von-waermelieferungskosten-bei-heizungsumstellung